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Freistellungsbescheinigung bis 2025
Hier finden Sie unsere neue Freistellungsbescheinigung (gültig vom 21.01.2022 bis zum 20.01.2025) zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zum downloaden [81 KB] als PDF-Datei.